Klasse B 196
ab 25 Jahre
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewichtverhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Die Schlüsselzahl B 196 stellt nur eine Erweiterung der Klasse B dar, kann leider nicht nach 2 Jahren Besitz auf die Klasse A2 aufsteigen. Es darf nur im Bereich der BRD von ihr Gebrauch gemacht werden.
Die Schlüsselzahl B 196 stellt nur eine Erweiterung der Klasse B dar, kann leider nicht nach 2 Jahren Besitz auf die Klasse A2 aufsteigen. Es darf nur im Bereich der BRD von ihr Gebrauch gemacht werden.
Theoretische Ausbildung
4 x 90 min klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
5 x 90 Minuten fahrpraktische Ausbildung
Theoretische Prüfung
Entfällt
Praktische Prüfung
Entfällt
Online Anmeldung
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